Hinweisgebermeldung


Die höchste Priorität des WWTF beim Erreichen seiner Ziele ist die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, internen Regeln sowie des Verhaltenskodex. Der WWTF setzt daher im Einklang mit gesetzlichen Bestimmungen bei der Förderung der wissenschaftlichen und wirtschaftlich-technologischen Forschung Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Transparenz und Antikorruption.

Der WWTF ermöglicht Ihnen daher Hinweise zu Rechtsverletzungen, die Ihnen im Rahmen einer laufenden oder früheren beruflichen Verbindung mit dem WWTF bekannt sind, in den folgenden Bereichen zu melden:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

Folgende interne Meldekanäle stehen Ihnen als Hinweisgeber*in zur Meldung von Rechtsverletzungen zur Verfügung:

HAIDER | OBEREDER | PILZ
RECHTSANWÄLT:INNEN GMBH

  • Telefonisch unter +43 1 406 05 51
  • Schriftlich auf elektronischem Weg unter wwtf@jus.at (Die Nachricht geht direkt an die HOP GmbH).

Nach erfolgter Meldung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung. Nachdem Ihre Meldung analysiert und auf Stichhaltigkeit und Relevanz geprüft wurde, wird der eingehende Hinweis dokumentiert. Im Zeitraum von einer Frist von höchstens drei Monaten nach Abgabe Ihrer Meldung werden Sie darüber informiert, welche Folgemaßnahmen (wie etwa interne Nachforschungen oder Untersuchungen) ergriffen wurden oder zu ergreifen beabsichtigt sind oder aus welchen Gründen Ihr Hinweis nicht weiterverfolgt wird.

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