Covid-19 Rapid Response 2020EI-COV20-032

Probleme und Lösungsansätze des gemeindenahen Betreuungsnetzes für Per-sonen mit einer psychischen Erkrankung unter COVID-19


Principal Investigator:
Status:
Abgeschlossen (01.04.2020 – 14.05.2023)
Fördersumme:
€ 24.904

Noch vor wenigen Jahrzehnten verbrachten Personen mit schweren psychischen Erkrankungen große Strecken ihres Leben unter menschenunwürdigen Bedingungen in psychiatrischen Anstalten. Durch Fortschritte der Therapie und mit der professionellen Unterstützung durch gemeinnützige psychosoziale Organisationen (PSO s) können diese Personen heute „in der Gemeinde“ leben. In ambulanten und mobilen Diensten, Tagesstruktureinrichtungen, und be treuten Wohnformen erhalten diese Personen durch multi -professionelle Teams vielfältige sozialpsychiatrische Therapien. Da die Aktivitäten der PSOs essenziell auf face -to -face Kontakten beruhen, traf der Corona Lockdown die PSOs und ihre KlientInnen besonders hart.

Im aktuellen Projekt wurden 70 PSOs in drei Bundesländern zu einer Online -Befragung eingeladen. In den 243 Antworten von Führungskrä ften und MitarbeiterInnen zeigte sich, dass die aus Sozialbudgets finanzierten PSOs vielfach von ihren Fördergebern nur unklare Informationen darüber erhielten, unter welchen Bedingungen die Finanzierung weiter erfolgen würde. Trotz dieser ökonomischen Unsicherheit, dem Mangel an Schutzausrüstung, Schwierigkeiten mit Homeoffice und komplizierten Personalproblemen führten die PSOs die Betreuung ihrer KlientInnen mit großem Engagement weiter.

Durch die Corona -Krise wurde deutlich, dass die PSOs ein essenzieller Teil der psychiatrischen Versorgung sind, sich aber in einer prekären Situation befinden, da ihre Finanzierung, wie im Sozialbereich üblich, ermessensabhängig ist und es keine einheitlichen Regeln dafür gibt. Die MitarbeiterInnen der PSOs, die „draußen in der Gemeinde“ arbeiten, sind eine genauso vulnerable Gruppe wie ihre KlientInnen. Die Gesundheitspolitik darf sich im Bereich außerstationärer Behandlung psychischer Erkrankungen nicht auf den kassenfinanzierten niedergelassenen Bereich in Einzelpraxen beschränken, in dem in der Regel weniger komplex kranke Personen behandelt werden als in gemeindepsychiatrischen Diensten und Einrichtungen.

 
 

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