Antragstellung

Projektanträge können nur innerhalb einer offenen Ausschreibung (Call) entgegengenommen werden.
Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Submission System.

Bei allen Ausschreibungen sind Forschungseinrichtungen und einzelne ForscherInnen antragsberechtigt.
Unter Forschungseinrichtungen sind Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zu verstehen. Soweit es sich um natürliche Personen handelt, ist jedoch eine der vorgesehenen Projektgröße angemessene institutionelle Einbindung Förderungsvoraussetzung. Die HauptantragstellerInnen kommen i.d.R. aus Wien bzw. sind nach Projektstart hier tätig.

Alle Förderansuchen werden mit der Schließung eines Calls einer Formalprüfung unterzogen. Das substanzielle Fehlen von Antragsteilen oder sehr grobe formale Mängel, wie z.B. der Einsatz von Plagiaten, können bereits zu diesem Zeitpunkt zum Ausscheiden aus dem Begutachtungsprozess führen.

Ganz wesentlich im Auswahlverfahren ist die ex ante Evaluierung der Förderansuchen durch ausschließlich internationale ExpertInnen:
Es wird angestrebt, mindestens 3 Fachgutachten für jeden Antrag einzuholen.
Eine strikt internationale Jury schlägt auf Basis dieser Gutachten und unter Einbeziehung der eigenen Expertise die besten Projekte zur Förderung vor.

Die finale Förderentscheidung trifft der WWTF-Vorstand.